Deutschland:
 
Bewertung
     
 

Seite 6 --- Index --- Seite 8

An diesem Sonntag gab es klassisches Schauerwetter in Höhenkaltluft, eine Wetterlage, die im Sommerhalbjahr häufig auftritt und zu reger Schauer- und Gewittertätigkeit führt. Die Wetterlage ist frühzeitig erkennbar und das Wetter für einen Flugtag eher problematisch.

Nach der Schönwetterphase am Vormittag an diesem Tag setzte die Schauertätigkeit am Nachmittag ein. Vor Gewittern und kräftigen Schauern wurde daher schon ab 13.40 Uhr gewarnt. Es wurde keine Unwetterwarnung herausgegeben, aber eine Warnung vor markantem Wetter.

Das Unwetterwarnsystem auf unwetter.de warnte um kurz nach 15 Uhr vor einer Gewitterzellen, die auf die Region Bonn-Rhein-Sieg zukommen würde.

Spätestens um 15.20 Uhr war auch auf dem Radar eine Gewitterzelle zu sehen, die auf die Region zukommt. Die schwarze Gewitterzelle war mit bloßen Augen ab 15.30 Uhr zu sehen.

Es war mindestens eine halbe Stunde Zeit, um z.B. das Flugplatzgelände zu räumen und die Gäste in Sicherheit zu bringen. Allerspätestens um 15.30 Uhr war das Gewitter auch für absolute Laien zu sehen.

Dieser Fall in Hangelar ist interessant, da er das Dilemma eines Veranstalters aufzeigt, der zwischen ökonomischen Interessen und der Sicherheit abwägen muss.

Das Risiko eines Blitzeinschlages bei einem Gewitter ist gering, aber auf einem offenen Flugplatz deutlich höher als in einem Wohngebiet. Allerdings ist davon auszugehen, dass nur selten Blitze zu Verletzten und Toten führen (nur wenige Tote im Jahr in Deutschland), so dass das Risiko meist unterschätzt wird.

Andererseits will kein Veranstalter leichtfertig wegen jedem Gewitter eine Veranstaltung abbrechen, da damit große ökonomische Verluste verbunden sind. Auch die Zuschauer sind nicht bereit aufgrund von kleinen Wetterunbilden sofort eine Veranstaltung zu verlassen.

In diesem Fall der Flugschau ist das Verhalten des Veranstalters nicht verständlich, denn eine Flugschau kann nur bei gutem Wetter durchgeführt werden. Bei diesen Wetterbedingungen am Nachmittag, die den Veranstaltern nach Presseberichten, gut bekannt waren, hätte die Veranstaltung durchzuführen nur wenig Sinn gemacht.

Es war ganz klar ein Fehler, bei dieser meteorologischen Lage, die Veranstaltung fortzusetzen. Spätestens nach 1500 Uhr hätten die Veranstalter auffordern müssen, das Gelände zu verlassen und es wäre genug Zeit gewesen, die überwiegende Zahl der Menschen zu ihren Autos transportieren zu können.

Ob juristisch ein Fehlverhalten vorliegt, wird sich zeigen.