Deutschland:
 
Rechtliche Behandlung von plötzlichen Glättesituationen
     
 

Mit dem Jahr 2002 wird die Auswirkung der "Haftung ohne Verschulden" für Autofahrer weiter begrenzt.

Selbst wenn der Autofahrer alles richtig gemacht hat, kann er für Schäden haftbar gemacht werden, da allein der Betrieb eines PKW grundsätzlich eine Gefahr darstellt.

Bei plötzlichem Eisregen bilden sich häufig Unfälle. Ein Auto schleudert in ein anderes hinein. Bisher galt dies als ein unabwendbares Ereignis! Dies wird nun anders sein, denn allein durch den Betriebsgefahr des Autos entsteht anderen Verkehrsteilnehmern eine Gefahr. Dadurch muß er für solche unwetterbedingten Unfälle über die Versicherung haften. Unabwendbare Ereignisse werden nicht mehr als Einwand zugelassen.

Der Grund für die Änderung ist der Schutz der Kinder. Sie erhalten unabhängig vom Verschulden beider Parteien immer Schadensersatz.

Einziger Nachteil dieser Regelung könnte sein, daß sehr schnell Haftpglicht- und Kasskorabatte bei Unfällen verloren gehen.

 

Die Texte rund um die Wettergefahren auf den Straßen in Deutschland gibt es als Broschüre zu bestellen.