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Hintergrundinformationen Wind |
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Haftet man für vom Balkon gewehte Dinge, die Schäden verursachen?
Solange Sie nicht fahrlässig gehandelt haben, oder einen Schaden durch pflichtunbewusstes Handeln herbeigeführt haben, haften Sie im Falle eines Wetterschadens nicht . Ein Beispiel für fahrlässiges Handeln ist das nicht sichere Aufstellen eines Pflanztopfes, z.B. auf eine Balkonbrüstung. Sorgen Sie also vor einem nahenden Sturm dafür, dass Sie leichte und gefährliche Gegenstände von Ihrem Balkon „verbannen“!
weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie in unseren Buchveröffentlichungen
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