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Hintergrundinformationen Schnee
     
 

Welche Versicherungen sind bei Schäden durch Schnee und Eis zuständig (auch in Bezug auf Autofahrer, Radfahrer, Fußgänger)?

 Schäden am Dach , die durch Schneelast entstehen (wenn das Gewicht zu hoch wird), werden nur durch die erweiterte Elementarschadenversicherung, die zusätzlich zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung abgeschlossen werden muss, gedeckt. Durch abrutschende Schneemassen (Dachlawinen) verursachte Schäden sind darin aber nicht einbezogen.

Fußgänger , die bei Schnee oder Eis ausrutschen und sich dabei verletzten, sind durch eine private Unfallversicherung nur gegen Langzeitschäden versichert. Es muss daher geklärt werden, wer die Verkehrssicherungspflicht hatte. Räumpflicht besteht auf öffentlichen Wegen in der Zeit von 7 bis 20 Uhr, bei starkem Schneefall macht sie aber keinen Sinn. Immobilienbesitzer müssen dieser Pflicht nachkommen, Vermieter können die Räumpflicht auf die Mieter übertragen. Wurde dieser Pflicht nicht Folge geleistet und kommt es zu einem Unfall, haftet die private Haftpflicht des Verantwortlichen, es sei denn, dieser hat grob fährlässig gehandelt. Dann muss er selber aufkommen. Auf öffentlichen Wegen ist die Kommune zuständig. Per Satzung wird von ihr im Voraus festgelegt, welche Wege vom Schnee zu befreien sind. Kommt es hier zu einem Unfall, wird der Schaden durch den Kommunalen Schadensausgleich (KSA) beglichen.

 Radfahrer werden wie Fußgänger behandelt. Wurde die Räumpflicht jedoch erfüllt und kommt es zu einem Unfall, hat der Geschädigte die Folgen selber zu tragen. Weil die Gefahr aber groß ist, sollte bei Schnee und Eis vom Fahrradfahren möglichst abgesehen werden.

Autofahrer sind durch die Haftpflicht- oder Kaskoversicherung geschützt. Bei grober Fahrlässigkeit (z.B. durch ungenügendes Entfernen von Schnee auf dem Auto) zahlt die Versicherung jedoch nicht.

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